Nachlass

Einige Erläuterungen zu den neuen europäischen Erbrechtbestimmungen oder die unnötige Verkomplizierung des Erbrechts (für deutsche Staatsbürger in Spanien) im Rahmen der Europäischen Union

Bis zum 17. August 2015 werden die Erbschaften deutscher Staatsbürger in Spanien nach wie vor mit Hilfe des von den deutschen Amtsgerichten ausgestellten Erbscheins abgewickelt, die in Spanien problemlos anerkannt werden. Die spanische und die deutsche Rechtsordnung stimmen bislang darin überein, dass das Gesetz der Staatsangehörigkeit des Erblassers die Erbfälle regelt.
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Müssen wir doch vor der spanischen Erbschaft- und anderen spanischen Steuern Angst haben?

Im Juli 2001 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinen Artikel „Keine Angst vor der Erbschaftsteuer“, in dem ich die Gründe erläuterte, warum sich deutsche Immobilienbesitzer in Spanien vor der dortigen Erbschaftsteuer nicht fürchten mussten. Heute muss ich einen ganz anderen Artikel schreiben.
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