Pilar Sagués Espuny | Advocat Abodago

RECHTSANWÄLTIN FÜR SPANISCHES UND INTERNATIONALES RECHT


Einige Erläuterungen zu den neuen europäischen Erbrechtbestimmungen oder die unnötige Verkomplizierung des Erbrechts (für deutsche Staatsbürger in Spanien) im Rahmen der Europäischen Union

Am 27. Juli 2012 wurde in dem Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 4. Juli 2012 veröffentlicht. Die Verordnung befasst sich unter anderem mit der Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen in Erbsachen und mit dem in Erbsachen anwendbaren Recht im Falle der Kollision mehrerer Rechtsordnungen.

Die Verordnung wird laut § 84 i. V. m. § 83,1 ab dem 17. August 2015 für Nachlasssachen von Personen, die an diesem Tag oder ab diesem Tag sterben, angewendet und könnte eine große Tragweite bei Nachlassen deutscher Staatsbürger mit Eigentum in Spanien entfalten.

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Spanisches Mietrecht: Wichtige Änderungen durch das spanische Gesetz Nr. 4 vom 4. Juni 2013

Das spanische Gesetz Nr. 4 vom 4. Juni 2013 bringt einige Vorteile für die Vermieter von Wohnungen in Spanien, deren Vertragsfreiheit vom Gesetz her bislang ziemlich eingeschränkt war.

Bis 5. Juni 2013 unterlag die Vermietung von Wohnungen einer Vertragsmindestdauer von fünf Jahren.

Das neue Gesetz reduziert die Vertragsmindestdauer auf drei Jahre. Sollte der Vermieter nach einem Jahr ab Vertragsbeginn die Wohnung für sich oder für eigene Familienmitglieder als ständigen Wohnsitz benötigen, muss der Mieter dem Vermieter die Wohnung zurückgeben.

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