Pilar Sagués Espuny | Advocat Abodago

RECHTSANWÄLTIN FÜR SPANISCHES UND INTERNATIONALES RECHT


Eine spanische Erbschaft, was nun? (Teil II)

Teil II

Berechnung und Zahlung der Erbschaftssteuer: Formalitäten zur Abwicklung der Erbschaft

1. Die Grundlagen der spanischen Erbschaftssteuer

Die Staatsangehörigkeit des Erblassers bzw. die Staatsangehörigkeit der Erben spielen für die Erbschaftssteuer keine Rolle. Lesen Sie dazu meinen Beitrag „Neue Regelungen im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz“.

Zwischen Deutschland und Spanien gibt es in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Trotzdem wird die Doppelbesteuerung vermieden, weil sowohl die deutschen wie die spanischen Gesetze einfache Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhalten.

Ein Erbe oder Beschenkter, der in Spanien ansässig ist, unterliegt dort der uneingeschränkten Steuerpflicht, das heißt, er muss in Spanien eine Erbschaft vollständig besteuern lassen, unabhängig davon, wo sich die Güter der Erbschaft befinden.

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Besteuerung von spanischen Immobilien im Besitz von nicht in Spanien ansässigen Eigentümern

1. Einführung

Eigentümer von spanischen Immobilien, die nicht in Spanien, sondern in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, unterliegen in Spanien der Zahlung der spanischen Einkommensteuer für nicht in Spanien ansässige Steuerzahler (nur bezogen auf ihre in Spanien gelegene Immobilie), der Vermögensteuer und der Grundsteuer.

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