Pilar Sagués Espuny | Advocat Abodago

RECHTSANWÄLTIN FÜR SPANISCHES UND INTERNATIONALES RECHT


Praktische Steuertipps für den Verkauf einer spanischen Immobilie (Teil I)

Teil I

Es ist mittlerweile weitgehend bekannt, dass nicht in Spanien ansässige Verkäufer einer spanischen Immobilie verpflichtet sind, dem spanischen Fiskus einen Teil ihres Gewinns aus dem Verkauf abzugeben oder gegebenenfalls nachzuweisen, dass durch den Verkauf kein Gewinn erzielt wurde. Sollten sich die Verkäufer einer spanischen Immobilie nicht an diese Pflicht halten, dürfen sie mit Überraschungen seitens des spanischen Finanzamts rechnen, das bei jedem Immobilienverkauf davon ausgeht, dass der nicht in Spanien lebende Verkäufer einen Gewinn erzielt. Das spanische Finanzamt ist aufgrund verschiedener europäischer Richtlinien und Verordnungen dazu berechtigt, die ihm zustehende Steuer über die spanischen Grenzen hinaus einzufordern.

Die Steuer, die der spanische Staat derzeit für den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien aus dem Besitz nicht in Spanien ansässiger Verkäufer erhebt, beträgt 19 %. Bis zum 11. Juli 2015 betrug diese Steuer 20 %. Ab diesem Datum bis Ende 2015 lag die Steuer bei 19,5 %.

19 % des Nettogewinns aus dem Verkauf einer spanischen Immobilie können eine beträchtliche Summe darstellen. Es gilt also für den Verkäufer von Anfang an, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Nettogewinn aus dem Verkauf so niedrig wie möglich zu halten. Diese Maßnahmen können bereits mit dem Erwerb der Immobilie beginnen und sind relativ einfach umzusetzen.

Continue Reading →