Bis zum 17. August 2015 werden die Erbschaften deutscher Staatsbürger in Spanien nach wie vor mit Hilfe des von den deutschen Amtsgerichten ausgestellten Erbscheins abgewickelt, die in Spanien problemlos anerkannt werden. Die spanische und die deutsche Rechtsordnung stimmen bislang darin überein, dass das Gesetz der Staatsangehörigkeit des Erblassers die Erbfälle regelt.
WeiterlesenEinige Erläuterungen zu den neuen europäischen Erbrechtbestimmungen oder die unnötige Verkomplizierung des Erbrechts (für deutsche Staatsbürger in Spanien) im Rahmen der Europäischen UnionDas spanische Gesetz Nr. 4 vom 4. Juni 2013 bringt einige Vorteile für die Vermieter von Wohnungen in Spanien, deren Vertragsfreiheit vom Gesetz her bislang ziemlich eingeschränkt war.
WeiterlesenSpanisches Mietrecht: Wichtige Änderungen durch das spanische Gesetz Nr. 4 vom 4. Juni 2013In der Klage beantragt die Europäische Kommission festzustellen, dass Spanien gegen die genannten Artikel dadurch verstoßen hat, dass es in der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede zwischen in Spanien ansässigen und nicht in Spanien ansässigen Erben und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und nicht in Spanien ansässigen Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen eingeführt hat.
WeiterlesenKlage der Europäischen Kommission gegen Spanien wegen Verstoß gegen die Artikel 21 und 63 sowie die Artikel 28 und 40 des EWR-Abkommens, eingereicht am 7. März 2012Im Juli 2001 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinen Artikel „Keine Angst vor der Erbschaftsteuer“, in dem ich die Gründe erläuterte, warum sich deutsche Immobilienbesitzer in Spanien vor der dortigen Erbschaftsteuer nicht fürchten mussten. Heute muss ich einen ganz anderen Artikel schreiben.
WeiterlesenMüssen wir doch vor der spanischen Erbschaft- und anderen spanischen Steuern Angst haben?Die Wertzuwachsteuer ist eine Gemeindesteuer, die fällig wird, wenn eine Immobilie aus welchem Grund auch immer den Eigentümer wechselt. Die Wertzuwachsteuer (umgangssprachlich „plusvalía“ genannt) berechnet sich aus dem Katasterwert des Bodens, nicht des Baus der Immobilie.
WeiterlesenWas ist die Wertzuwachssteuer?1. Angaben der Parteien, vollständige Anschrift. 2. Laufzeit und Ende des Vertrages. 3. Gegenstand des Vertrages: Beschreibung der Ware je nach deren Umfang in einer nummerierten Anlage, die ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages bezeichnet und auch wie der Vertrag selbst unterzeichnet werden muss.
WeiterlesenWelche Klauseln und Angaben sind in jedem Warenkaufvertrag unabdingbar?