Welche Klauseln und Angaben sind in jedem Warenkaufvertrag unabdingbar?
1. Angaben der Parteien, vollständige Anschrift. 2. Laufzeit und Ende des Vertrages. 3. Gegenstand des Vertrages: Beschreibung der Ware je nach deren Umfang in einer nummerierten Anlage, die ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages bezeichnet und auch wie der Vertrag selbst unterzeichnet werden muss.