Das spanische Gesetz Nr. 4 vom 4. Juni 2013 bringt einige Vorteile für die Vermieter von Wohnungen in Spanien, deren Vertragsfreiheit vom Gesetz her bislang ziemlich eingeschränkt war.
Bis 5. Juni 2013 unterlag die Vermietung von Wohnungen einer Vertragsmindestdauer von fünf Jahren.
Das neue Gesetz reduziert die Vertragsmindestdauer auf drei Jahre. Sollte der Vermieter nach einem Jahr ab Vertragsbeginn die Wohnung für sich oder für eigene Familienmitglieder als ständigen Wohnsitz benötigen, muss der Mieter dem Vermieter die Wohnung zurückgeben.