1. Angaben der Parteien, vollständige Anschrift
2. Laufzeit und Ende des Vertrages
3. Gegenstand des Vertrages:
Beschreibung der Ware je nach deren Umfang in einer nummerierten Anlage, die ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages bezeichnet und auch wie der Vertrag selbst unterzeichnet werden muss.