Welche Folgen hat die unpünktliche Zahlung von Steuerschulden für den Steuerzahler in Spanien?

Für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Spanien eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, oder für den Verkäufer einer Immobilie in Spanien, also für alle, die in Spanien Steuern entrichten müssen und dies zu spät tun, sind im spanischen Allgemeinen Steuergesetz („Ley General Tributaria“) Verzugszuschläge und Verzugszinsen vorgesehen. Wie und wann werden diese verhängt?

Für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Spanien eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, oder für den Verkäufer einer Immobilie in Spanien, also für alle, die in Spanien Steuern entrichten müssen und dies zu spät tun, sind im spanischen Allgemeinen Steuergesetz („Ley General Tributaria“) Verzugszuschläge und Verzugszinsen vorgesehen. Wie und wann werden diese verhängt?

Verzugszuschläge nach dem spanischen Allgemeinen Steuergesetz für den Fall, dass dem Steuerpflichtigen vom spanischen Finanzamt noch keine Zahlungsaufforderung zugestellt wurde.

In Deutschland ansässige Steuerpflichtige müssen ebenso so wie in Spanien ansässige Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen rechtzeitig abgeben und die festgesetzte Steuersumme fristgerecht zahlen.

Der Steuerzahler in Spanien ist in der Regel dazu verpflichtet, die von ihm zu zahlende Steuer selbst zu berechnen, (das ist die sogenannte „autoliquidación“, also die Selbstabrechnung der Steuer). Dies gilt auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer und für die Steuererklärung eines in Deutschland ansässigen Verkäufers einer in Spanien gelegenen Immobilie. Dieser ist verpflichtet, dem spanischen Finanzamt die Steuer über den Nettogewinn aus dem Verkauf seiner Immobilie selbst zu berechnen und die aus seiner Berechnung resultierende Summe zu entrichten. Das spanische Finanzamt erlässt keine Steuerbescheide anhand von Steuermeldungen der Steuerpflichtigen, sondern es erwartet von den Steuerpflichtigen, dass diese ihre Steuerschuld selbst berechnen, mithilfe der gesetzlich vorgesehenen Vordrucke erklären und bezahlen. Nach Abgabe der Steuerklärung hat das spanische Finanzamt vier Jahre Zeit, um die Steuererklärung des Steuerpflichtigen zu prüfen und gegebenenfalls Berichtigungen vorzunehmen und Nachzahlungen zu verlangen.

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung verspätet abgeben und dementsprechend die geschuldete Steuersumme verspätet entrichten, ohne bis dahin vom spanischen Finanzamt zur Zahlung aufgefordert worden zu sein, haben zunächst mit Verzugszuschlägen zu rechnen.

Welche Verzugszuschläge sieht das spanische Allgemeine Steuergesetz vor?

Verzögerungen bei der Abgabe und Zahlung von Steuern werden nach Quartalen berechnet:

  • Bereits einen Tag nach Ablauf der Steuererklärungs- und Zahlungsfrist ergeben sich 5% Verzugszuschläge über die zu zahlende Steuersumme.
  • Nach Beendigung des ersten Quartals ab Ablauf der Steuererklärungs- und Zahlungsfrist fallen weitere 5% Verzugszuschläge über die zu zahlende Steuersumme an, also insgesamt 10% Verzugszuschläge ab dem ersten Tag der Verspätung.
  • Nach Beendigung des ersten Halbjahrs ab Ablauf der Steuererklärungs- und Zahlungsfrist werden weitere 5% Verzugszuschläge über die zu zahlende Steuersumme fällig, also insgesamt 15% Verzugszuschläge ab dem ersten Tag der Verspätung.
  • Neun Monate nach Ablauf der Steuererklärungs- und Zahlungsfrist ergeben sich nochmals 5% Verzugszuschläge über die zu zahlende Steuersumme, also insgesamt 20% Verzugszuschläge, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der folgenden drei Monate immer noch keine Steuererklärung abgegeben und die Steuersumme noch nicht entrichtet hat.

Das heißt, eine einjährige Verzögerung bei der Abgabe einer Steuererklärung bzw. bei der Zahlung der geschuldeten Steuersumme bringt Verzugszuschläge in Höhe von 20% über den geschuldeten Steuerbetrag mit sich.

Ab wann und in welcher Höhe fallen Verzugszinsen des spanischen Finanzamts an?

Ab dem ersten Tag nach Ablauf eines einjährigen Verzugs fallen für den Steuerpflichtigen in Spanien auch Verzugszinsen gegenüber dem spanischen Finanzamt an und zwar so lange, bis die Steuererklärung vorgelegt und die Steuersumme bezahlt wird.

Diese Verzugszinsen werden auf der Grundlage der nicht rechtzeitig entrichteten Hauptsumme berechnet und sind bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld bezahlt wird, fällig. Sollte allerdings das spanische Finanzamt ihm obliegende Fristen aus eigenem Verschulden überschreiten und in der konkreten Angelegenheit Beschlüsse nicht rechtzeitig erlassen bzw. diese dem Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig zustellen, werden in dieser Verzugszeit keine Verzugszinsen gegenüber dem Steuerpflichtigen erhoben.
Der Verzugszins für Steuerschulden richtet sich nach dem in Spanien zur Zeit des Verzugs geltenden gesetzlichen Geldzins, erhöht um 25% des Zinssatzes.