Welche Klauseln und Angaben sind in jedem Warenkaufvertrag unabdingbar?

1. Angaben der Parteien, vollständige Anschrift. 2. Laufzeit und Ende des Vertrages. 3. Gegenstand des Vertrages: Beschreibung der Ware je nach deren Umfang in einer nummerierten Anlage, die ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages bezeichnet und auch wie der Vertrag selbst unterzeichnet werden muss.

1. Angaben der Parteien, vollständige Anschrift

2. Laufzeit und Ende des Vertrages

3. Gegenstand des Vertrages:
Beschreibung der Ware je nach deren Umfang in einer nummerierten Anlage, die ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages bezeichnet und auch wie der Vertrag selbst unterzeichnet werden muss.

4. Pflichte und Rechte der Parteien:

  1. Ort und Datum der Übergabe oder Lieferung
  2. Übergang der Gefahr
  3. Lieferungskalender für den Fall, dass in dem Vertrag mehrere Lieferungen vereinbart werden.
  4. Empfang der Ware
  5. Zahlung der Ware
    – Währung
    – Friste
    – Ort
  6. Übernahme von Ausgaben (Fracht- und Versicherungskosten)

5. Eventuelle Folgen der Nichterfüllung des Vertrages:

  1. Aufforderung zur Erfüllung
  2. Kündigung bei wesentlicher Vertragsverletzung
  3. Schadensersatz

6. Zustellung von Mitteilungen an die Parteien:

a) Ort
b) Form

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Hinweis: Der Vertrag regelt die Beziehungen der Parteien miteinander, aber die Parteien sind ebenso an die Gepflogenheiten gebunden, die zwischen ihnen entstanden sind. Diese Gepflogenheiten werden also bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag eine große Rolle spielen.