Pilar Sagués Espuny | Advocat Abodago

RECHTSANWÄLTIN FÜR SPANISCHES UND INTERNATIONALES RECHT

Beratung und Honorar

Honorar der Erstberatung

In der Erstberatung werde ich Sie über die rechtliche Lage und die praktischen zu berücksichtigenden Aspekte Ihrer Angelegenheit informieren. Die Erstberatung erfolgt desto gründlicher, wenn Sie mir vor unserem Termin Angaben und falls möglich Unterlagen per E-Mail zu Ihrem Fall zukommen lassen haben.

Die Erstberatung ist gebührenpflichtig. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann die Gebühr für die Erstberatung frei zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart werden.

Ich berechne die Erstberatung mit 100,00 EUR zzgl. MwSt.

Honorar in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer Webseite erläutert, berechnet sich das Anwaltshonorar in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich aus der Gebührentabelle, die als Anlage 2 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beigefügt ist.

Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers.

Ich berechne in der Regel mein Honorar nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit, biete aber je nach dem Sachverhalt meinen Mandanten ein angemessenes Stundenhonorar an. In diesem Fall werden meine Rechnungen immer von einem Stundennachweis begleitet.

Meine Rechnungen sind in Deutsch und Spanisch verfasst, damit meine Mandanten diese bei Bedarf vor spanischen Behörden und konkret vor dem spanischen Finanzamt vorlegen können.

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