Spanisches Immobilienrecht

Die Kanzlei berät und unterstützt ihre Mandanten umfassend zu Immobiliengeschäften in Spanien. 

Unsere Leistungen für Sie:

1. Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien

Beratung, Betreuung und vollständige Abwicklung des Immobilienkaufs bzw. des Immobilienverkaufs:

  • Sichtung und Prüfung der Vertragsunterlagen
  • Einsichtnahme in das spanische Grundbuch zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse und der Belastungen der Immobilie
  • Erkundigungen bei der Stadtverwaltung über die für die Immobilie geltenden Bauvorschriften und über eventuell vorhandene baurechtliche Verfahren gegen den Bau.
    Prüfung der Übereinstimmung des Gebäudes mit den für das Grundstück geltenden Bauvorschriften und der rechtlichen und praktischen Folgen der mangelnden Übereinstimmung. Zusammenarbeit mit erfahrenen und kompetenten Architekten und Ingenieuren.
  • Erkundigungen bei dem Katasteramt
  • Erstellung des Kaufvertrages (privater Kaufvertrag, Optionsvertrag oder notarieller Kaufvertrag)
  • Beratung bei einer eventuellen Finanzierung des Kaufs durch Darlehensvertrag mit Hypothekenbestellung
  • Beratung über die unterschiedlichen Steuern, die den Immobilienkaufvertrag belasten bzw. belasten können (Grunderwerbsteuer, Urkundensteuer, Mehrwertsteuer, Wertzuwachssteuer, Einkommensteuer)
  • Beratung über weitere Kosten (Notargebühren, Grundbuchgebühren)
  • Unterzeichnung des Kaufvertrages
  • Abschließende Abwicklung des Geschäfts: Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen, Zahlung der fälligen Steuern, Eintragung des Kaufvertrages ins Grundbuch, Änderung der Eigentumsverhältnisse beim Katasteramt 
  • Erstellung und Vorlage der Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten im Falle des Verkaufs der Immobilie

2. Immobilienschenkung in Spanien

  • Sichtung und Prüfung der Unterlagen
  • Erstellung der Schenkungsurkunde
  • Beratung über die unterschiedlichen Steuern, die die Schenkung belasten  (Schenkungssteuer, Wertzuwachssteuer, Einkommensteuer für Nicht-Residenten) und über weitere Kosten (Notargebühren, Grundbuchgebühren)
  • Abschließende Abwicklung des Geschäfts: Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen, Zahlung der fälligen Steuern, Eintragung der Schenkung ins Grundbuch, Änderung der Eigentumsverhältnisse beim Katasteramt 

3. Spanisches Mietrecht

  • Erstellung des Mietvertrages, sei es Wohnungsmietvertrag oder Gewerbemietvertrag.
  • Eventuelle Eintragung des Mietvertrages ins Grundbuch  

4. Spanisches Baurecht und Enteignungsrecht

  • Erkundigungen bei der Stadtverwaltung über die für die Immobilie geltenden Bauvorschriften und über eventuell vorhandene baurechtliche Verfahren gegen den Bau.
    Prüfung der Übereinstimmung des Gebäudes mit den für das Grundstück geltenden Bauvorschriften und der rechtlichen und praktischen Folgen der mangelnden Übereinstimmung. Zusammenarbeit mit erfahrenen und kompetenten Architekten und Ingenieuren.
  • Betreuung bei dem Verfahren zur Baugenehmigung
  • Legalisierung und Eintragung von ohne Baugenehmigung errichteten Gebäuden
  • Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden in Bau-und Enteignungsangelegenheiten  

5. Sonstige Immobilienverfahren in Spanien

  • Immobilienteilung bzw. Immobilienversteigerung
  • Verfahren zur Eintragung von zusätzlicher Immobilienfläche ins Grundbuch
  • Verfahren zur Vervollständigung von sukzessiven Eigentumsverhältnissen im Grundbuch