Erscheint Ihnen die Maklerprovision für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien zu hoch? Lassen Sie sich nicht darauf ein, dem Makler seine Provision ohne Rechnung, also ohne Mehrwertsteuer, zu bezahlen. Verhandeln Sie lieber mit ihm über die Höhe seiner Provision.
WeiterlesenPraktische Steuertipps für den Verkauf einer spanischen Immobilie (Teil II)Es ist mittlerweile weitgehend bekannt, dass nicht in Spanien ansässige Verkäufer einer spanischen Immobilie verpflichtet sind, dem spanischen Fiskus einen Teil ihres Gewinns aus dem Verkauf abzugeben oder gegebenenfalls nachzuweisen, dass durch den Verkauf kein Gewinn erzielt wurde.
WeiterlesenPraktische Steuertipps für den Verkauf einer spanischen Immobilie (Teil I)Nach wie vor ist der Kauf einer Immobilie in Spanien eine prinzipiell empfehlenswerte Investition. Bedingt durch die Wirtschaftskrise sind derzeit noch gute Angebote auf dem spanischen Immobilienmarkt zu finden und deutsche Staatsbürger können durch den Kauf einer Immobilie in Spanien auch weiterhin Geschäft und Vergnügen miteinander verbinden.
WeiterlesenKauf und Verkauf von Immobilien in Spanien, die ersten Schritte und die Unterzeichnung der notariellen KaufurkundeDer Käufer ist gesetzlich verpflichtet die spanische Grunderwerbsteuer zu entrichten, wenn es sich um die zweite oder eine nachfolgende Übertragung der Immobilie handelt. Bei der ersten Übertragung einer Immobilie ist die Mehrwertsteuer mit einem Prozentsatz von derzeit zehn Prozent fällig.
WeiterlesenKauf und Verkauf von Immobilien in Spanien, die Besteuerung und die Pflichten beider ParteienFür einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Spanien eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, oder für den Verkäufer einer Immobilie in Spanien, also für alle, die in Spanien Steuern entrichten müssen und dies zu spät tun, sind im spanischen Allgemeinen Steuergesetz („Ley General Tributaria“) Verzugszuschläge und Verzugszinsen vorgesehen. Wie und wann werden diese verhängt?
WeiterlesenWelche Folgen hat die unpünktliche Zahlung von Steuerschulden für den Steuerzahler in Spanien?Deutsche Staatsbürger kauften und kaufen Immobilien in Spanien, am häufigsten in Andalusien, auf den Kanarischen Inseln, auf den Balearen und an der Mittelmeerküste.
Nach dem Ableben der Eigentümer dieser Immobilien stellen sich für die Erben viele Fragen.
WeiterlesenEine spanische Erbschaft, was nun? (Teil I)Zwischen Deutschland und Spanien gibt es in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Trotzdem wird die Doppelbesteuerung vermieden, weil sowohl die deutschen wie die spanischen Gesetze einfache Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beinhalten.
WeiterlesenEine spanische Erbschaft, was nun? (Teil II)Eigentümer von spanischen Immobilien, die nicht in Spanien, sondern in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, unterliegen in Spanien der Zahlung der spanischen Einkommensteuer für nicht in Spanien ansässige Steuerzahler (nur bezogen auf ihre in Spanien gelegene Immobilie), der Vermögensteuer und der Grundsteuer.
WeiterlesenBesteuerung von spanischen Immobilien im Besitz von nicht in Spanien ansässigen EigentümernDie Änderung des spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes bezweckt, der diskriminierenden Behandlung der in Spanien nicht ansässigen Erben/Beschenkten ein Ende zu bereiten. Die Gesetzesänderung beruht auf dem EuGH-Urteil vom 3. September 2014 gegen das Königreich Spanien wegen diskriminierender Schenkungs- und Erbschaftssteuer
WeiterlesenNeue Regelungen im spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz