Beruflicher Werdegang
1993 – Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität zu Barcelona
1993 – Zulassung als „Abogado“ (Rechtsanwältin für spanisches und internationales Recht)
1995 – Niedergelassen in Berlin als Rechtsanwältin für spanisches und internationales Recht
Mitgliedschaften
1993 – Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu Barcelona
1995 – Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu Berlin
1995 – Mitglied der Deutsch-spanischen Juristenvereinigung
Tätigkeitsschwerpunkte
Die Kanzlei betreut seit ihrer Eröffnung in Berlin-Mitte im Januar 1995 deutsche und internationale Mandanten in folgenden Fachgebieten:
- Spanisches Immobilienrecht
- Deutsch-spanisches Erbrecht
- Spanisches Steuerrecht
- Spanisches Prozessrecht
Die Arbeitsphilosophie der Kanzlei besteht darin, die Anliegen der Mandanten in Spanien von Deutschland aus persönlich zu bearbeiten, ohne die Mandanten an andere Kollegen vor Ort weiter zu verweisen. Davon profitieren die Mandanten, die von ihrer spanischen Kanzlei in Deutschland vollständig und kompetent betreut werden und dabei viele Kosten sparen.