Spanisches Steuerrecht

Welche Folgen hat die unpünktliche Zahlung von Steuerschulden für den Steuerzahler in Spanien?

Für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Spanien eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, oder für den Verkäufer einer Immobilie in Spanien, also für alle, die in Spanien Steuern entrichten müssen und dies zu spät tun, sind im spanischen Allgemeinen Steuergesetz („Ley General Tributaria“) Verzugszuschläge und Verzugszinsen vorgesehen. Wie und wann werden diese verhängt?
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Besteuerung von spanischen Immobilien im Besitz von nicht in Spanien ansässigen Eigentümern

Eigentümer von spanischen Immobilien, die nicht in Spanien, sondern in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, unterliegen in Spanien der Zahlung der spanischen Einkommensteuer für nicht in Spanien ansässige Steuerzahler (nur bezogen auf ihre in Spanien gelegene Immobilie), der Vermögensteuer und der Grundsteuer.
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Klage der Europäischen Kommission gegen Spanien wegen Verstoß gegen die Artikel 21 und 63 sowie die Artikel 28 und 40 des EWR-Abkommens, eingereicht am 7. März 2012

In der Klage beantragt die Europäische Kommission festzustellen, dass Spanien gegen die genannten Artikel dadurch verstoßen hat, dass es in der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede zwischen in Spanien ansässigen und nicht in Spanien ansässigen Erben und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und nicht in Spanien ansässigen Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen eingeführt hat.
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Müssen wir doch vor der spanischen Erbschaft- und anderen spanischen Steuern Angst haben?

Im Juli 2001 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinen Artikel „Keine Angst vor der Erbschaftsteuer“, in dem ich die Gründe erläuterte, warum sich deutsche Immobilienbesitzer in Spanien vor der dortigen Erbschaftsteuer nicht fürchten mussten. Heute muss ich einen ganz anderen Artikel schreiben.
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