Aktuelle Informationen

Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien, die ersten Schritte und die Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde

Nach wie vor ist der Kauf einer Immobilie in Spanien eine prinzipiell empfehlenswerte Investition. Bedingt durch die Wirtschaftskrise sind derzeit noch gute Angebote auf dem spanischen Immobilienmarkt zu finden und deutsche Staatsbürger können durch den Kauf einer Immobilie in Spanien auch weiterhin Geschäft und Vergnügen miteinander verbinden.
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Welche Folgen hat die unpünktliche Zahlung von Steuerschulden für den Steuerzahler in Spanien?

Für einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Spanien eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, oder für den Verkäufer einer Immobilie in Spanien, also für alle, die in Spanien Steuern entrichten müssen und dies zu spät tun, sind im spanischen Allgemeinen Steuergesetz („Ley General Tributaria“) Verzugszuschläge und Verzugszinsen vorgesehen. Wie und wann werden diese verhängt?
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Besteuerung von spanischen Immobilien im Besitz von nicht in Spanien ansässigen Eigentümern

Eigentümer von spanischen Immobilien, die nicht in Spanien, sondern in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, unterliegen in Spanien der Zahlung der spanischen Einkommensteuer für nicht in Spanien ansässige Steuerzahler (nur bezogen auf ihre in Spanien gelegene Immobilie), der Vermögensteuer und der Grundsteuer.
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Einige Erläuterungen zu den neuen europäischen Erbrechtbestimmungen oder die unnötige Verkomplizierung des Erbrechts (für deutsche Staatsbürger in Spanien) im Rahmen der Europäischen Union

Bis zum 17. August 2015 werden die Erbschaften deutscher Staatsbürger in Spanien nach wie vor mit Hilfe des von den deutschen Amtsgerichten ausgestellten Erbscheins abgewickelt, die in Spanien problemlos anerkannt werden. Die spanische und die deutsche Rechtsordnung stimmen bislang darin überein, dass das Gesetz der Staatsangehörigkeit des Erblassers die Erbfälle regelt.
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